Kindergeld und Kinderfreibetrag: Was ist günstiger

Eltern müssen sich früher oder später mit der Frage auseinandersetzen: Ist Kindergeld oder Kinderfreibetrag die bessere Option? Beide Instrumente unterstützen Familien finanziell, doch welches spart tatsächlich mehr Steuern? Die Antwort ist nicht einheitlich – sie hängt stark vom Einkommen ab. Unser Ratgeber hilft Ihnen, die richtige Wahl zu treffen und keine Fördergelder zu verschenken.

Unterschied Zwischen Kindergeld Und Kinderfreibetrag

Wir müssen zunächst verstehen, worum es sich bei diesen beiden Fördermodellen handelt – denn sie funktionieren grundlegend unterschiedlich.

Kindergeld: Monatliche Direktzahlung

Das Kindergeld ist eine direkte, monatliche Zahlung der Familienkasse an die Eltern. Hier gibt es keine Umschreibung oder Verrechnungen – das Geld fließt auf das Konto. Die Auszahlung erfolgt unabhängig von der Höhe des Einkommens. Allerdings gibt es Einkommensgrenzen: Überschreiten Eltern bestimmte Freibeträge, wird das Kindergeld reduziert oder entfällt vollständig.

Kinderfreibetrag: Steuerliche Begünstigung

Der Kinderfreibetrag ist dagegen eine Steuerermäßigung. Die Eltern zahlen weniger Einkommensteuer, weil ein bestimmter Betrag ihres zu versteuernden Einkommens durch den Freibetrag “geschützt” ist. Dieser Vorteil kommt umso stärker zum Tragen, je höher der Steuersatz und das Einkommen der Eltern sind. Es ist eine indirekte Förderung, die sich erst bei der Steuererklärung bemerkbar macht.

Aktuelle Beträge Und Voraussetzungen

Um die Entscheidung zu treffen, benötigen wir aktuelle Zahlen. Die Beträge werden regelmäßig angepasst – deshalb ist es wichtig, mit den 2026er-Werten zu rechnen.

Kindergeld 2026

Das Kindergeld für 2026 liegt bei:

  • 1. Kind: 255 Euro monatlich
  • 2. Kind: 255 Euro monatlich
  • 3. Kind: 280 Euro monatlich
  • Ab dem 4. Kind: 305 Euro monatlich

Zusätzlich gibt es Einkommensgrenzen. Das Kindergeld wird gekürzt, wenn das Jahreseinkommen der Eltern bestimmte Freibeträge überschreitet (ca. 66.000 Euro für Alleinstehende, 132.000 Euro für Ehepaare).

Kinderfreibetrag 2026

Der Kinderfreibetrag beträgt 2026 insgesamt 11.024 Euro pro Kind und Jahr (aufgeteilt auf beide Elternteile bei Verheirateten). Das bedeutet, dass von diesem Betrag keine Einkommensteuer berechnet wird. Der Steuervorteil bemisst sich nach dem persönlichen Steuersatz – bei höheren Einkommen kann das bedeuten, dass der Freibetrag einen größeren Vorteil bringt als das Kindergeld.

Berechnung: Welche Variante Spart Mehr Steuern

Wir zeigen anhand konkreter Beispiele, wann welche Variante günstiger ist.

Höhere Einkommen: Kinderfreibetrag Häufig Besser

Bei hohem Einkommen profitieren Sie stärker vom Kinderfreibetrag. Ein Beispiel: Ein Ehepaar mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von 150.000 Euro und einem Kind. Der Kinderfreibetrag von 11.024 Euro führt zu einer Steuerersparnis von etwa 3.300 Euro (bei einem Steuersatz von rund 30%). Das Kindergeld von 255 Euro monatlich bedeutet hingegen nur 3.060 Euro jährlich. Der Freibetrag ist also günstiger.

Bei noch höheren Einkommen wird der Unterschied deutlicher: Mit einem Steuersatz von 42% (Spitzensteuersatz) ergibt der Kinderfreibetrag eine Ersparnis von etwa 4.630 Euro pro Jahr.

Niedrigere Einkommen: Kindergeld Meist Günstiger

Familien mit niedrigerem Einkommen profitieren hingegen mehr vom Kindergeld. Ein Arbeitnehmer mit 30.000 Euro Jahreseinkommen zahlt nur einen Steuersatz von etwa 14%. Der Kinderfreibetrag würde eine Steuerersparnis von rund 1.540 Euro bringen – deutlich weniger als die 3.060 Euro Kindergeld pro Jahr.

Folgende Tabelle verdeutlicht das Zusammenspiel:

EinkommenSteuersatzKinderfreibetrag VorteilKindergeld (12 Monate)Gewinner
30.000 € ~14% ~1.540 € 3.060 € Kindergeld
60.000 € ~26% ~2.870 € 3.060 € Kindergeld
100.000 € ~37% ~4.080 € 3.060 € Kinderfreibetrag
150.000 € ~42% ~4.630 € 3.060 € Kinderfreibetrag

Als Faustregel gilt: Je höher das Einkommen, desto lohnenswerter wird der Kinderfreibetrag.

Automatische Günstigerprüfung Durch Das Finanzamt

Die gute Nachricht: Eltern müssen diese Entscheidung nicht selbst treffen. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch. Das bedeutet, dass bei der jährlichen Steuererklärung überprüft wird, welche Variante für Sie besser ist.

Wer Kindergeld bezieht, bekommt automatisch den Vorteil der Günstigerprüfung. Das Finanzamt gewährt dann den Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer, falls dieser zu einer höheren Entlastung führt – vorausgesetzt, der Freibetrag wird in der Steuererklärung angegeben.

Die Günstigerprüfung erfolgt allerdings nur für die abgelaufenen Veranlagungszeiträume. Das heißt: Die optimale Förderung können Sie erst mit Ihrer Steuererklärung realisieren. Deshalb ist es wichtig, die Steuererklärung einzureichen, auch wenn Sie kein Einkommen haben – denn auf diese Weise können Sie den Kinderfreibetrag nutzen und möglicherweise sogar in die Überschussbeteiligung kommen.

Besonderheiten Und Ausnahmefälle

Es gibt mehrere Spezialfälle, bei denen besondere Regeln gelten.

Beantragung Und Fristen

Das Kindergeld muss bei der Familienkasse beantragt werden – die Auszahlung erfolgt nicht automatisch. Die Antragsfrist liegt bei 6 Monaten: Wer zu spät antrag stellt, verliert den Anspruch auf rückwirkende Zahlungen. Der Antrag sollte so schnell wie möglich nach der Geburt eingereicht werden.

Den Kinderfreibetrag müssen Eltern dagegen in ihrer Steuererklärung angeben – ein separater Antrag ist nicht nötig, solange Sie eine Erklärung abgeben.

Bestimmung Der Besseren Variante

Folgende Faktoren spielen bei der Entscheidung eine Rolle:

  • Einkommen beider Elternteile (bei Verheirateten / Eingetragenen Lebenspartnerschaften): Je höher, desto besser der Freibetrag
  • Zahl der Kinder: Mit jedem Kind steigt der absolute Vorteil des Freibetrags
  • Berufliche Situation: Arbeitslose oder Geringverdiener profitieren meist mehr vom Kindergeld
  • Steuerliche Verluste (z.B. Kapitalverluste, Werbungskosten): Diese können die Günstigerprüfung beeinflussen

Wer unsicher ist, kann einen Steuerberater konsultieren oder die kostenlosen Beratungsstellen der Finanzämter nutzen.